Im Sinne der erwähnten Standardisierung des Nachfragepotenzials und aus Gründen der Praktikabilität und Gleichbehandlung ist es auch nicht zu beanstanden, wenn Haushalte oder Arbeitsplätze, welche sich im massgebenden Perimeter von zwei Haltestellen befinden, bei beiden Haltestellen berücksichtigt werden, und zwar unabhängig von der jeweiligen Distanz zu diesen Haltestellen und der tatsächlichen Nutzung dieser Haltestellen. Es erscheint in diesem Zusammenhang überdies plausibel, dass die betreffenden Personen, welche zwei (im vorliegenden Fall) oder gar mehrere Haltestellen (etwa in städtischem Gebiet) in unmittelbarer