Die Berücksichtigung von besonderen Gegebenheiten bei der Festlegung des Radius mit der Folge, dass dieser nicht mehr kreisrund, sondern leicht angepasst wird, ist unter diesen Umständen nicht unproblematisch, kann dies doch – wie der vorliegende Fall zeigt – zu Diskussionen führen. Eine Anpassung des kreisrunden Radius sollte daher nur bei Gegebenheiten erfolgen, welche eine Abweichung klar rechtfertigen, wie die vom AÖV erwähnten Beispiele der klar trennenden Elemente wie Flüsse oder Autobahnen. Die Topographie mag hier auch zu berücksichtigen sein, aber nur, wenn es sich dabei ebenfalls um ein klar trennendes Element handelt.