Es geht also – im Unterschied zum «Fahrgastaufkommen» – nicht um die tatsächliche Nutzung der Haltestelle, sondern um das theoretische Potenzial. Ein solches, auf das theoretische Potenzial abstützendes Kriterium lässt sich nur sinnvoll anwenden, wenn mit standardisierten Werten gearbeitet wird. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn man die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner und die Anzahl der Arbeitsplätze in einem fix definierten Einzugsgebiet (hier 400 m Radius) berücksichtigt und dabei auf die Zahlen des BfS abstellt. Alles andere wäre nicht praktikabel und könnte auch keine Gleichbehandlung aller Gemeinden sicherstellen.