Auf Aufforderung des Rechtsamts reichte das AÖV sodann mit Stellungnahme vom 19. Juni 2023 eine detaillierte Übersicht der Zahlenwerte zu den Einwohnenden und den Arbeitsplätzen im massgebenden Einzugsgebiet der Haltestelle «C.________gasse» inklusive eines Auszugs der dazugehörigen Datensätze des Bundesamts für Statistik (Bevölkerungsdaten und Unternehmensstatistik) ein. Ergänzend führte das AÖV aus, dass bei der Berechnung des massgebenden Perimeters kein strikter kreisrunder 400-Meter-Radius genommen werde, sondern ein leicht angepasster Radius unter Berücksichtigung der Topographie und klar trennenden Elementen wie Flüsse oder Autobahnen.