So gebe es an verschiedenen Orten Betriebe, wo Arbeitnehmende nicht am betreffenden Betriebsstandort arbeiten würden. Für das AÖV sei es aber kein praktikabler Weg, diese Betriebe im ganzen Kanton zu eruieren und die Werte überall manuell anzupassen. So sei es auch mit grossem Aufwand schlicht unmöglich, alle solchen Betriebe zu erfassen und damit die Gemeinden im Rahmen der Erarbeitung des Kostenschlüssels gleich zu behandeln. Für die Gleichbehandlung 4/8 BVD 140/2023/4