Der gesamte Bereich C.________gasse ab Kreuzung bis zur E.________strasse ergebe keine 70 Personen. Zudem würden die Einwohnerinnen und Einwohner der C.________gasse ab Kreuzung bis und mit C.________gasse 20 ausschliesslich die Bushaltestelle «B.________» benützen. Daher ergebe der Rest der potentiellen Nutzerinnen und Nutzer keine 35 Personen. Die Berechnung basiere daher auf falschen Zahlen und Annahmen. Die Beschwerdeführerin reichte mit ihrer Beschwerde eine Zusammenstellung der Bewohnerinnen und Bewohner in Bezug auf die Haltestelle «C.________gasse» ein. Auf dieser Beilage führt sie aus, dass im Einzugsbereich dieser Haltestelle von maximal 50 Personen benützt werde.