Die kantonsweit einheitliche Berechnung des Verkehrsangebots sei eine Grundvoraussetzung für die Gleichbehandlung aller Gemeinden im Rahmen der Berechnung des Kostenverteilschlüssels öffentlicher Verkehr. Die Datengrundlage zur Erhebung des Nachfragepotenzials werde deshalb 1:1 vom BfS übernommen.