Die Konsequenz der Reduktion des Nachfragepotenzials wäre, dass sämtliche Bushaltestellen an Bahnhöfen nur noch halb zählen würden, da die Erschliessung durch die Bahn gegeben wäre. Die Problematik, dass die Daten des BfS bei der Anzahl Arbeitsplätze keine Unterscheidung zwischen Arbeitsplätzen «vor Ort» und «ausserhalb des Standorts» aufweisen würden, bestehe für sämtliche Unternehmen mit nicht vor Ort tätigen Angestellten. Die kantonsweit einheitliche Berechnung des Verkehrsangebots sei eine Grundvoraussetzung für die Gleichbehandlung aller Gemeinden im Rahmen der Berechnung des Kostenverteilschlüssels öffentlicher Verkehr.