einer kürzeren Distanz erreichen könnten, was je nach Zielort auch gemacht werde. Für die Berechnung des Nachfragepotenzials einer Haltestelle sehe der Gesetzgeber für allfällig mehrfach erschlossene Gebiete keine besondere Regelung und somit keine Reduktion des Nachfragepotenzials vor. Überschneidende Einzugsgebiete seien gerade um Bahnhöfe herum weitverbreitet. Die Konsequenz der Reduktion des Nachfragepotenzials wäre, dass sämtliche Bushaltestellen an Bahnhöfen nur noch halb zählen würden, da die Erschliessung durch die Bahn gegeben wäre.