Mit der angefochtenen Verfügung vom 6. März 2023 führte das AÖV aus, für das Nachfragepotenzial der Haltestellen würden im Kostenverteilschlüssel 2023/2024 die Bevölkerungsdaten (STATPOP / Stand 2020) sowie die Arbeitsplätze aus der Unternehmensstatistik (STATENT / Stand 2019) des Bundesamts für Statistik verwendet. Für die Ermittlung des Nachfragepotenzials werde auf die Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner und Arbeitsplätze im Einzugsgebiet einer Haltestelle abgestellt. Bei kurzen Haltestellenabständen könnten gewisse Gebiete von mehreren Haltestellen gleichzeitig erschlossen sein. Dies bedeute aber auch, dass die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebiete mehrere Haltestellen innerhalb