Eine detaillierte Übersicht zu diesen Werten fehle in den Vorakten. Das AÖV werde daher gebeten, dem Rechtsamt die errechneten Werte von 73 Einwohnerinnen und Einwohnern und 40 Arbeitsplätzen auf einem Kartenauszug unter Eintragung des massgebenden Einzugsgebiets (Radius von 400 m) und unter Darstellung der Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Anzahl Arbeitsplätze je Liegenschaft nachvollziehbar darzulegen und dabei zudem einen Auszug der dazugehörigen Datensätze des Bundesamts für Statistik (Bevölkerungsdaten und Unternehmensstatistik) beizulegen.