«1. Für die Gemeinde A.________ sind für den Kostenverteilschlüssel 2023/2024 wie bisher 48 ÖV- Punkte statt wie verfügt 72 ÖV-Punkte anzurechnen. 2. Die Haltestelle C.________gasse ist bisher als nicht zählend einzustufen. 3. Der Gemeindebeitrag der Einwohnergemeinde A.________ an den öffentlichen Verkehr ist gemäss Ziffer 1 anzupassen und entsprechend neu zu berechnen.» 1/8 BVD 140/2023/4