Mit Datum vom 27. Februar 2023 setzte das AÖV den Kostenverteilschlüssel für die Jahre 2023 und 2024 definitiv fest. Mit Verfügung vom 6. März 2023 verfügte das AÖV, entsprechend dem Kostenverteilschlüssel 2023/2024 vom 27. Februar 2023, für die Gemeinde A.________ 72 ÖV- Punkte. 2. Gegen die Verfügung vom 6. März 2023 reichte die Beschwerdeführerin am 6. April 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt die folgenden Rechtsbegehren: