1. Im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens konnten die Gemeinden im Herbst 2022 zum Entwurf des Kostenverteilschlüssels 2023/2024 des Amts für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) Stellung nehmen. Die Beschwerdeführerin wehrte sich dabei gegen die Berechnung der ihr zugeteilten ÖV-Punkte. Nach einem Schriftenwechsel mit dem AÖV verlangte die Beschwerdeführerin mit E-Mail vom 23. Februar 2023 eine anfechtbare Verfügung. Mit Datum vom 27. Februar 2023 setzte das AÖV den Kostenverteilschlüssel für die Jahre 2023 und 2024 definitiv fest.