Dies vermindere die Stetigkeit des Verkehrsflusses und berge ein Unfallrisiko. Das Gutachten kommt deshalb zum Schluss, dass eine Gefahr besteht, die nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und nicht anders zu beheben ist, als mit einer Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit. Diese Massnahme wird deshalb als notwendig und zweckmässig erachtet, um das vorhandene Sicherheitsdefizit zu beheben. Durch die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h verlängere sich die Fahrt gemäss Gutachten um drei Sekunden. Diese Fahrzeitverlängerung sei kaum bemerkbar und daher zumutbar.17