Unter der Rubrik «Gefahrenstelle» wird jedoch ausgeführt, dass die Fahrbahn gemäss der einschlägigen VSS-Norm bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für den Begegnungsfall zweier Lastwagen zu schmal sei. Es müsse damit gerechnet werden, dass die Geschwindigkeit der Fahrzeuge vor der Begegnung reduziert werde oder dass die Sicherheitsund Begegnungsabstände unterschritten würden. Im Zusammenhang mit dem geringen Abstand zum Bahntrassee könne dies zu Situationen mit starken Geschwindigkeitsreduktion führen.