schen Haltung des Gemeinderats von Sutz-Lattrigen beschränkte sie die Verkehrsmassnahme jedoch auf die Strecke zwischen der «Mörigenkurve» und der Ortstafel «Mörigen». Aufgrund der Einsprache der rund 70 Einwohnerinnen und Einwohner von Mörigen und Sutz-Lattrigen liess die Vorinstanz ein Gutachten im Sinn von Art. 32 Abs. 3 SVG i.V.m. Art. 108 Abs. 4 SSV erstellen. Diesem lässt sich entnehmen, dass der fragliche Abschnitt eine Länge von etwa 330 Meter aufweist. Westlich davon verläuft die Bahnstrecke Biel-Täuffelen-Ins, östlich davon ein asphaltierter Weg. Die Fahrbahnbreite beträgt 6.6 Meter, der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) 7700 Fahrzeuge.