4/8 BVD 140/2023/2 bewährte Verkehrsführung in diesem Bereich sei unbedingt beizubehalten. In seinen Schlussbemerkungen ergänzt er, die geplante Temporeduktion habe keine zwingende Notwendigkeit. Es gebe keine Sicherheitsbedenken, wenn die aktuell geltende Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h belassen werde. Im fraglichen Bereich habe es bisher nie einen Unfall gegeben, der auf die Geschwindigkeit zurückzuführen sei.