4. Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit a) Der Beschwerdeführer macht geltend, sämtlichen Verkehrsteilnehmern sei wohl bewusst, dass selten die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren werden könne. Der Verkehr in den Stosszeiten sei zu dicht. Auf dieser Strecke befänden sich jedoch oft Motorkarren, die die A.________ anfahren würden, sowie schnellere E-Bikes, die nicht den Radweg benutzen würden, und zahlreiche landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h könnten diese Fahrzeuge zu Randzeiten ohne Gefahr überholt werden.