Etwa 70 Einwohnerinnen und Einwohner von Mörigen und Sutz-Lattrigen reichten zwar eine als «Einsprache und Beschwerde» bezeichnete Eingabe bei der BVD ein, sie beantragten jedoch nicht die Aufhebung der Verfügung, sondern beantragten viel mehr, dass die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit bis zur Ortstafel «Lattrigen» weitergeführt werde. Die Verfügung betreffend die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke zwischen der «Mörigenkurve» und der Ortstafel «Mörigen» erwuchs somit in Rechtskraft. Rügen im Zusammenhang mit jener Verfügung können nicht gehört werden, da diese ausserhalb des in der angefochtenen Verfügung geregelten Rechtsverhältnisses liegen.