Im Zusammenhang mit dem Umbau der «Mörigenkurve» wurde auf der Strecke zwischen der «Mörigenkurve» und der Ortstafel «Mörigen» im November 2021 bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h verfügt. Etwa 70 Einwohnerinnen und Einwohner von Mörigen und Sutz-Lattrigen reichten zwar eine als «Einsprache und Beschwerde» bezeichnete Eingabe bei der BVD ein, sie beantragten jedoch nicht die Aufhebung der Verfügung, sondern beantragten viel mehr, dass die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit bis zur Ortstafel «Lattrigen» weitergeführt werde.