Er wirft weiter die Frage auf, wie es denn mit der Legitimation wäre, wenn niemand in diesem Perimeter wohnen würde. Bei einer Verfügung, die den Innerortsbereich oder dicht besiedeltes Gebiet betreffe, könne er die Perimetergrundlage absolut nachvollziehen. Seine Einsprache richte sich gegen eine zukünftige Einschränkung, die in der