Die Vorakten aus dem Beschwerdeverfahren RA Nr. 120/2022/72 wurden vom Rechtsamt mit Schreiben vom 22. September 2023 bereits an die Gemeinde zurückgeschickt und sind beim Rechtsamt damit nicht mehr vorhanden. Noch vorhanden ist zwar das Archivdossier RA Nr. 120/2022/72, in diesem ist die angesprochene Stellungnahme Teil II aber nicht enthalten.