Allerdings stellt die Zustimmung der betroffenen Nachbarschaft bei Unterschreitung des 3 m-Grenzabstands wie bereits erläutert keine Voraussetzung zur Erteilung der benötigten Gewässerschutzbewilligung für den Entzug von Wärme mittels Erdwärmesonde dar – die fehlende Zustimmung hat lediglich zur Folge, dass der betroffenen Nachbarschaft Gelegenheit gegeben werden muss, sich am Verfahren zur Erteilung der Gewässerschutzbewilligung zu beteiligen (siehe vorne Erwägung 4.e). Da die Zustimmung der betroffenen Nachbarschaft keine Bewilligungsvoraussetzung ist und vorliegend die Voraussetzung für die Erteilung einer Gewässerschutzbewilligung erfüllt ist (keine Gefahr einer