Zwar steht im Merkblatt des AWA vom 2. November 2021 «Allgemeine Bedingungen, Auflagen und Hinweise für die Erstellung und den Betrieb von Erdwärmesondenanlagen» unter «Allgemeines», es sei ein Abstand von drei Metern zu Nachbargrundstücken einzuhalten; werde eine Bohrung näher zur Grundstücksgrenze geplant, müsse das Einverständnis der betroffenen Grundstückeigentümerin resp. des betroffenen Grundeigentümers eingeholt werden. Analoges steht im AWA-Formular «Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Entzug von Wärme mittels Erdwärmesonden», «Wichtige Hinwiese», Ziff.