Nicht nachvollziehbar ist der Hinweis der Beschwerdeführerin auf den «Leitfaden Erdwärmesonden (EWS)» der Schweizerischen Vereinigung für Geothermie11, wonach sich Erdwärmesonden gegenseitig beeinflussen würden. Demnach ist in der Regel eine Beeinflussung bei einem Abstand von weniger als 10 m sicher vorhanden, bei einem Abstand von mindestens 40 m kann der Einfluss vernachlässigt werden (Ziff. 1.1). Der ursprüngliche bewilligte Standort hätte sich in einem Abstand von 4 m zur Grundstücksgrenze befunden.