Diese Vorgabe aus der SIA-Norm 384/6:2021 ist somit eingehalten. Soweit die SIA-Norm 384/6:2021 vorsieht, dass bei einer örtlichen Häufung von Erdwärmesonden-Anlagen die gegenseitige Beeinflussung einzurechnen sei (so insbesondere Ziff. 2.3.3.2, 2.3.3.5, 3.1.1.5 und 3.5), ist nicht erkennbar, inwiefern es für die Einrechnung der gegenseitigen Beeinflussung von Erdwärmeson- den-Anlagen einen Unterschied ausmachen sollte, ob die Erdwärmesonde der Beschwerdegegnerin einen Grenzabstand von 2 m oder von 4 m einhält.