Zudem befinde sich keine andere Erdwärmesonde in der Nähe, so dass keine Gefahr einer gegenseitigen Beschädigung mit der Folge einer Verschmutzung allfälliger Grundwasservorkommen bestehe. Inwiefern diese Einschätzungen des AWA falsch sein sollten, legt die Beschwerdeführerin nicht dar, sie macht keine Gefahr einer Gewässerverunreinigung geltend. Die BVD sieht denn auch keinen Anlass, der Einschätzung des AWA nicht zu folgen, womit die angefochtene Gewässerschutzbewilligung zu Recht erteilt wurde. 8 Richtlinien des Regierungsrats des Kantons Bern, Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Ener-