«Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» benötigen Erdwärmesonden grundsätzlich keine Baubewilligung. Sie erfordern aufgrund von Art. 7 Abs. 2 BewD dann eine Baubewilligung, wenn deren Standort den Gewässerraum, den Wald oder ein Naturschutzgebiet betrifft.10 Keiner dieser drei Tatbestände ist hier erfüllt.