Ebenso dürfte unbestritten sein, dass die Erstellung der vorliegenden Erdwärmesonde keine weitere Bewilligung, insbesondere keine Baubewilligung erfordert: Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien sind baubewilligungsfrei, wenn sie an Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden installiert werden und den kantonalen Richtlinien entsprechen (Art. 6 Abs. 1 Bst. f BewD9). Gemäss den Richtlinien «Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien» benötigen Erdwärmesonden grundsätzlich keine Baubewilligung.