b) Vorliegend steht die Erteilung einer Gewässerschutzbewilligung zur Diskussion. Dass die Erstellung einer Erdwärmesonde eine solche benötigt, ist unbestritten: Erdwärmesonden bedürfen unabhängig davon, ob sie baubewilligungspflichtig sind, einer Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG und Art. 26 Abs. 1 Bst. l KGV).8