Daraus lasse sich schliessen, dass es einen Bohrstandort gebe, der unter Berücksichtigung der SIA-Norm 384/6:2021 und damit unter Berücksichtigung der geothermischen Entwicklung in der Umgebung den Abstand von 3 m nicht unterschreiten würde, wozu die Zustimmung der Beschwerdeführerin auch nicht nötig wäre. Es könne indes nicht sein, dass ein Bohrstandort lediglich aufgrund von Gegebenheiten, welche für die Bauherrschaft «günstiger» seien, ohne die dazu notwendige Unterschrift der Nachbarn verschoben werde und Vorschriften, wie jene der SIA-Norm 284/6:2021, ausser Acht gelassen würden.