d) Dass die Zustimmung der Beschwerdeführerin als der unmittelbar betroffenen Nachbarin keine Voraussetzung für das Behandeln des Projektänderungsgesuchs ist, hat die BVD bereits im Entscheid RA Nr. 120/2022/72 vom 13. Juli 2023 ausgeführt: «Keine Voraussetzung für die Behandlung des Projektänderungsgesuchs ist dabei allerdings die fehlende Zustimmung der Beschwerdeführerin für die Unterschreitung eines Grenzabstands von 3 m zur ihrer Parzelle. Das AWA muss das Gesuch auch ohne Zustimmung der Beschwerdeführerin behandeln.