4 der «Wichtigen Hinweise» des Gesuchsformulars um «Erteilung einer Bewilligung für den Entzug von Wärme mittels Erdwärmesonde», welches auf der entsprechenden Webseite abrufbar sei, das Einverständnis der Grundeigentümerschaft des entsprechenden benachbarten Grundstücks eingeholt werden, sofern eine Bohrung näher als 3 m an einer Grundstücksgrenze geplant werde. Schliesslich führten die allgemeinen Bedingungen, Auflagen und Hinweise für die Erstellung und den Betrieb von Erdwärmesondenanlagen, welche gemäss der Gewässerschutzbewilligung vom 2. Oktober 2023 integrierter Bestandteil der Bewilligung darstelle,