Zudem müsse gemäss Ziff. 4 der «Wichtigen Hinweise» des Gesuchsformulars um «Erteilung einer Bewilligung für den Entzug von Wärme mittels Erdwärmesonde», welches auf der entsprechenden Webseite abrufbar sei, das Einverständnis der Grundeigentümerschaft des entsprechenden benachbarten Grundstücks eingeholt werden, sofern eine Bohrung näher als 3 m an einer Grundstücksgrenze geplant werde.