a) Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung des Vertrauensschutzes. Das AWA habe als zuständige Behörde in der Stellungnahme vom 22. Juni 2022 an die Gemeinde Büren a.A. vorbehaltlos festgehalten, die Projektänderung könne nicht erteilt werden, da die Zustimmung der Beschwerdeführerin zum Unterschreiten des minimalen Grenzabstands nicht erteilt worden sei. Zudem müsse gemäss Ziff.