4. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 14. August 2023 gab das AWA der Beschwerdeführerin die Gelegenheit, sich am Projektänderungsverfahren betreffend Gewässerschutzbewilligung zu beteiligten und dazu Stellung zu nehmen. Mit Eingabe vom 13. September 2023 beantragte die Beschwerdeführerin, das Gesuch der Beschwerdegegnerin für die Projektänderung des Bohrstandorts sei abzuweisen. Am 2. Oktober 2023 erteilte das AWA die Gewässerschutzbewilligung für die Projektänderung. Diese Projektänderung beinhaltete einen Bohrstandort mit den Koordinaten E=K.________ / N=L.________, der einen Abstand von 14.2 m zur G.________strasse und von 2.0 m zur Nachbarparzelle aufweist.