Allerdings sei beim AWA bereits ein Projektänderungsgesuch vom 14. Mai 2022 betreffend Gewässerschutzbewilligung hängig. Soweit die Gesuchsunterlagen noch nicht vollständig seien, habe das AWA diese bei der Beschwerdegegnerin nachzuverlangen. Keine Voraussetzung für die Behandlung des Projektänderungsgesuchs sei dabei aber die fehlende Zustimmung der Beschwerdeführerin für die Unterschreitung eines Grenzabstands von 3 m zur ihrer Parzelle. Das AWA müsse das Gesuch auch ohne Zustimmung der Beschwerdeführerin behandeln.