Die Gemeinde habe die Anzeige materiell zu behandeln und anschliessend mit einer entsprechenden Verfügung abzuschliessen. Der Hinweis der Gemeinde in ihrer Verfügung vom 30. November 2022, wonach für die Durchführung eines Projektänderungsverfahrens das AWA zuständig sei, sei zwar richtig, vermöge an ihrer Zuständigkeit zur Behandlung der Anzeige jedoch nichts zu ändern.