3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte beim AGG die Vorakten ein. Es beschränkte den Schriftenwechsel vorerst auf die Frage der Rechtzeitigkeit der Beschwerde und gab dem AGG Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Das Rechtsamt wies ferner darauf hin, dass ohne gegenteiligen Bericht der Beschwerdeführenden 1-3 bis 21. August 2023 künftige Verfügungen an die Beschwerdeführenden 1-3 per Adresse des Beschwerdeführers 1 verschickt würden. Dagegen wurden innert der angesetzten Frist keine Einwände erhoben.