Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Temporeduktion vor dem Eingangshof der Liegenschaft A.________ ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrssicherheit verbessert. Hinzu kommt, dass im Bereich der Ausfahrt des Beschwerdeführers am Fahrbahnrand bereits eine Markierung in Form eines sandfarbigen Bandes angebracht wurde. Mit dieser Massnahme wurde die Fahrbahn optisch eingeengt. Damit kann der Verkehr leicht gegen die Fahrbahnmitte gelenkt werden. Nach der schlüssigen Beurteilung des OIK III konnte mithilfe dieser Massnahme die Ausfahrt bereits leicht verbessert werden.