c) Der Beschwerdeführer 11 entgegnete daraufhin in seinen Schlussbemerkungen vom 28. September 2022, die Arztpraxis sei von der Gemeinde gerade aufgrund der Nutzungsänderung bewilligt worden, um die ärztliche Versorgung in der Region zu garantieren. Ausserhalb des Innenhofs bestünden keine Parkplätze. Indem der Kanton das Projekt unterstützt habe, sei das Problem des unübersichtlichen Hofs auch eines des Kantons geworden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Kanton die gleiche Arztpraxis später sabotiere, weil er wegen allenfalls 80 m zusätzlicher Tempo-30-Zone die Zu- und Ausfahrt der Arztpraxis unnötig gefährde.