b) Zur Beschwerde des Beschwerdeführers 11 bemerkte der OIK III, die Situation sei ihm bestens bekannt. Seit ein paar Jahren bestehe längs der Kirchenmauer bis über die Ausfahrt des Beschwerdeführers hinaus eine farbliche Gestaltung der Strasse in Form eines sandfarbigen Bandes am Strassenrand. Damit werde erreicht, dass der Verkehr leicht gegen die Fahrbahnmitte gedrückt werde. So werde die Ausfahrt, wenn auch nur geringfügig, verbessert. Weiter hielt der OIK III fest, die sichere Ausfahrt einer privaten Zufahrt sei eine Angelegenheit der Eigentümerschaft der privaten Parzellen.