Er ist bestrebt, die Schulwege für die Schülerinnen und Schüler so sicher wie möglich zu machen. Indessen lassen sich gefährliche Überholmanöver auch nicht mit einer Temporeduktion verhindern. Überdies ist Folgendes zu bemerken: Wer überholt, darf andere Verkehrsteilnehmende nicht behindern oder gefährden.26 Weiter bestimmt Art. 10 Abs. 3 zweiter 24 Der Annäherungsbereich umfasst die auf den Fussgängerstreifen zuführende Gehfläche, ragt ab dem Fahrbahnrand