d) Nicht gefolgt werden kann der Auffassung der Beschwerdeführenden, wonach der Tempowechsel unmittelbar vor oder nach dem Fussgängerstreifen erfolgt. Richtig ist, dass der Fussgängerstreifen auf der Höhe der Liegenschaft Juchen rund 60 m vor bzw. nach dem Tempowechsel liegt. Eine Verschlechterung der momentanen Situation ist demzufolge mit der geplanten Temporeduktion in Übereinstimmung mit der Auffassung des OIK III nicht zu erwarten. Anzumerken ist, dass dem Kanton die Verkehrssicherheit generell und insbesondere für Kinder ein grosses Anliegen ist. Er ist bestrebt, die Schulwege für die Schülerinnen und Schüler so sicher wie möglich zu machen.