Bei der Kirchenmauer stehen die zu Fuss Gehenden unmittelbar auf der Kantonsstrasse, wenn sie die Strasse queren wollen. Weder ist es den zu Fuss Gehenden möglich, den Verkehr im Auge zu haben, noch ist es den Fahrzeugführenden möglich, die zu Fuss Gehenden rechtzeitig zu erkennen, bevor sie durch die Maueröffnung auf die Strasse treten.