Sie kritisieren besonders, die Höchstgeschwindigkeit ändere sich unmittelbar vor oder nach dem bestehenden Fussgängerstreifen, welcher vor allem durch Schulkinder genutzt werde. Im Herbst werde die Kantonsstrasse häufig von Rüben- und Kartoffeltransporten befahren. Dies führe zwischen der Kirche und der Liegenschaft Juchen 2 unmittelbar vor dem Fussgängerstreifen zu gefährlichen Überholmanövern. Mit der geplanten Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit 30 km/h im Bereich der Einmündung Käsereiweg (Liegenschaft Juchen 5) bestehe das Risiko, dass die Fahrzeuge genau in diesem Bereich beschleunigen und landwirtschaftliche Transportfahrzeuge überholen.