a) Nach der Meinung der Beschwerdeführerin 1, der Beschwerdeführenden 4 und 5, des Beschwerdeführer 6 und der Beschwerdeführerin 8 soll die Temporeduktion jedoch weitergeführt werden. Auch die Beschwerdeführerin 7 fordert die Ausdehnung der Temporeduktion. Sie ist der Meinung, durch die geplante Massnahme verschlechtere sich die Verkehrssicherheit. Sie verlangen deshalb, dass die Höchstgeschwindigkeit bis zum Knoten Hinterdorf/Brünnenrain ausgedehnt werden solle. Sie kritisieren besonders, die Höchstgeschwindigkeit ändere sich unmittelbar vor oder nach dem bestehenden Fussgängerstreifen, welcher vor allem durch Schulkinder genutzt werde.