Zufolge der kirchlichen Anlässe und Veranstaltungen besteht im Bereich der Gefahrenstellen zusätzlich ein höheres Fussgängeraufkommen, was zu mehr Strassenquerungen von zu Fuss Gehenden führt. Trotz des höheren Fussgängeraufkommens sind die Fussgängerfrequenzen nach der Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) SN 40 241 zu tief, weshalb ein Fussgängerstreifen ausser Betracht fällt. In verkehrstechnischer Hinsicht kann mit der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit dieses Sicherheitsdefizit entschärft und damit die Verkehrssicherheit verbessert werden. Die Massnahme ist daher notwendig. Indem die Streckenlänge der abweichenden Höchstgeschwindigkeit auf das