Die Kirchenmauer ist Teil des schützenswerten K-Objektes Juchen 7.23 Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker in Fahrtrichtung Bargen bzw. Aarberg sind die Gefahrenstellen, namentlich die Zugangsöffnung in der Mauer und der Ein- und Ausgang auf der östlichen Seite des Kirchenareals, bedingt durch die Kirchenmauer nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar. Zufolge der kirchlichen Anlässe und Veranstaltungen besteht im Bereich der Gefahrenstellen zusätzlich ein höheres Fussgängeraufkommen, was zu mehr Strassenquerungen von zu Fuss Gehenden führt.